AGB

  1. Anwendungsbereich

Das Rechtsverhältnis zwischen der Kundin / dem Kunden und der Mühlemann Transport und Hauswartung GmbH (nachfolgend „MTH“) wird in der Regel durch die Offerte mit Leistungsbeschrieb/Pflichtenheft und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Explizite schriftliche Abreden zwischen den Parteien gehen den AGB vor.

  1. Inkrafttreten

Der Vertrag tritt mit dem in der Offerte genannten Datum in Kraft. Wenn kein Datum vereinbart wurde, gilt der Vertrag ab Unterzeichnung der Offerte.

  1. Leistungen der MTH

Die MTH erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und vertragsgemäss. Inhalt und Umfang der geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus der Offerte und dem Pflichtenheft. Die MTH ist jederzeit berechtigt zur Leistungserbringung Dritte beizuziehen.

  1. Änderung der Leistungen / Zusatzarbeiten

4.1    Die berechneten Kosten basieren auf dem in der Offerte oder im Pflichtenheft aufgeführten Arbeitsumfang. Vom Kunden angeforderte oder vom Arbeitsablauf notwendige Mehrarbeit führt gegen Nachweis des Mehraufwandes zur Anpassung und Erhöhung des Entgelts der MTH.

4.2.   Weitere zusätzlich vom Kunden verlangte Arbeiten werden nach besonderer Vereinbarung oder ohne besondere Vereinbarung nach Zeitaufwand mit dem Stundensatz gemäss der Offerte verrechnet.

  1. Leistungen des Kunden

5.1    Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch MTH erforderlich sind umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für MTH.

5.2    Der Kunde stellt der MTH die notwendigen Räume vor Ort für die Deponierung der Reinigungsmittel kostenlos zur Verfügung. Ein Reinigungsraum muss abschliessbar sein.

5.3    Das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser sowie den Strom stellt der Kunde der MTH unentgeltlich zur Verfügung. Die MTH achtet auf einen sparsamen Umgang damit.

5.4    Sämtliche Weisungen des Kunden müssen der Geschäftsleitung der MTH direkt bekanntgegeben werden. Aufträge die direkt vom Kunden dem Personal übermittelt werden haben keine Gültigkeit, bei solchen Aufträgen wird zudem jede Haftung abgelehnt.

  1. Abwerbeverbot

Die Parteien vereinbaren ein striktes Abwerbeverbot der Arbeitskräfte der MTH. Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der MTH dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt. Im Falle des Verstosses gegen dieses Abwerbeverbot wird eine Konventionalstrafe in der Höhe von 6 Bruttomonatslöhnen des abgeworbenen Mitarbeiters vereinbart. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung dieses Abwerbeverbots.

  1. Vertraulichkeit

Die MTH verpflichtet sich, sämtliche Informationen vertraulichen Charakters, die im Rahmen der Leistungserbringung für und über den Kunden erlangt werden, vertraulich zu behandeln. Die MTH wird diese Geheimhaltungspflichten den mit der Leistungsausführung befassten Arbeitskräften überbinden.

  1. Vertragsdauer / Kündigungsfrist

8.1       Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit auf ein Monatsende schriftlich und eingeschrieben gekündigt werden (ausgenommen davon ist der 31. Dezember eines jeden Jahres). Wenn nichts anderes vereinbart worden ist beträgt diese mindestens 4 Monate.

8.2       Wird die Kündigungsfrist von den Kunden nicht eingehalten, wird die Kündigung als Kündigung zu Unzeit betrachtet und es kann Schadenersatz geltend gemacht werden. Es sei denn die Auflösung des Vertrages erfolgt im gegenseitigen Einverständnis.

  1. Preise / Zahlungsmodalitäten

9.1       Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

9.2       Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 15 (fünfzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei vereinbarten Monatspauschalen sind diese monatlich als Ganzes zu überweisen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). MTH behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

9.3       Bei Zahlungsverzug ist die MTH berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Die MTH unterrichtet den Kunden über den Zeitpunkt der Einstellung der Leistungen.

  1. Haftung

10.1     Für direkte Schäden, welche die MTH durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, haftet die MTH bis zum Betrag der erbrachten Leistung pro Jahr, höchstens jedoch bis zum Betrag von CHF 20‘000.00 pro Ereignis. Die Haftung bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2     Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.

10.3     Bei Verlust von anvertrauten Schlüsseln haftet die MTH für die Kosten der Ersatzbeschaffung der Schlüssel. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10.4     Schadenersatzansprüche müssen der MTH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, spätestens 7 Tage nach Eintritt des schädigenden Ereignisses. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt.

  1. Höhere Gewalt

Kann die MTH aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorismus, Pandemie, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung solange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung der MTH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

  1. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, insbesondere der AGB, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für die Abänderung dieses Schriftformvorbehalts.

  1. Übertragung von Rechten und Pflichten / Verrechnung

13.1     Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Vorbehalten bleibt Ziffer 3 vorstehend.

13.2     Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden mit den Forderungen der MTH ist ausgeschlossen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieses Vertrages davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht mit Ausschluss des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPR) anwendbar. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschliesslich Basel-Stadt.

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